Hallo zusammen,
gerne würde ich lieber einen Beitrag zu einer gemeinsamen Ausfahrt einstellen Doch die derzeitige Corona-Situation hat uns mächtig überrollt. Vieles ist nicht mehr so, wie wir es vor einigen Wochen hatten.
Wie ich finde, hat Motorradonline einen informativen Beitrag veröffentlicht.
Motorradtouren sind nicht mehr geboten
Überall in Europa ordnen Regierungen Maßnahmen zur Eindämmung
des Corona-Virus an. Dazu gehören auch Einschränkungen der
persönlichen Mobilität. Die schließen eigentlich auch Motorradtouren
aus. Explizit verboten sind diese nicht.
Kontaktverbot, Ausgangsbeschränkung, Quarantäne – die Maßnahmen
heißen unterschiedlich, zielen aber europaweit auf den gleichen Effekt
ab. Man will die Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen. Dazu wird
die Bewegungsfreiheit der Menschen eingeschränkt, das
Zusammentreffen von größeren Gruppen ist verboten.
Spritztour kann teuer werden
Bislang gab es allerdings kein explizites Verbot, sich sein Motorrad zu
schnappen und die sehr verkehrsarmen Straßen für eine Spritztour zu
nutzen. Das haben in den vergangenen Tagen augenscheinlich auch
zahlreiche Motorradfahrer ausgiebig getan. In Bayern beispielsweise in
sehr exzessiver Art und Weise. Wie die Polizei mitteilt, wurde auf der
Bundesstraße zwischen Tegernsee und Achenpass ein Motorradfahrer
mit Tempo 210 erwischt. Auch auf anderen bei Motorradfahrern
beliebten Strecken wurden rennähnliche Szenen beobachtet. Selbst auf
eigentlich für Motorradfahrer gesperrten Strecken waren etliche Biker
unterwegs.
Dabei sind die von der Bundesregierung verhängten neuen Regeln zum Corona-Virus eigentlich eindeutig.
Regel 4 besagt:
"Diese Wege dürfen Sie machen:
- Sie dürfen die Wohnung verlassen, wenn es nötig ist.
- Sie dürfen die Wohnung verlassen, wenn Sie
- zur Arbeit müssen,
- einkaufen gehen,
- zum Arzt müssen,
-
an ganz wichtigen Terminen teilnehmen,
zum Beispiel an Prüfungen, -
an der frischen Luft Sport machen
oder spazieren gehen."
Der letzte Punkt schließt Motorsport nicht ein. Auch wenn die Regeln
der Bundesregierung kein verbindliches Verbot darstellen, sind sie
doch ein Gebot. Auch der Industrieverband Motorrad (IVM) unterstützt
diese Interpretation. Das Zweirad, als Alternative zum ÖPNV, erhöht
zwar die Infektionssicherheit und kann entscheidend dazu beitragen,
das Infektionsrisiko zu reduzieren. Gemeint sind dabei aber notwendige
Wegstrecken, reine Freizeittouren seien in der aktuellen Lage aber nicht
geboten, erklärt ein IVM-Sprecher auf Anfrage. Verbindliche Auflagen
regeln die jeweiligen Corona-Bestimmungen der Bundesländer, die
höchst unterschiedlich ausfallen.
Die Regelungen in Bayern sind deutlicher, aber auch nicht eindeutig. In
den FAQ zu den Corona-Regeln heißt es: "Die Polizei ist angehalten, die
Einhaltung der Ausgangsbeschränkungen zu kontrollieren", "Im Falle
einer Kontrolle sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen
glaubhaft zu machen" oder auch "Es gilt der Grundsatz: zur Arbeit, zum
Arzt, zum Lebensmitteleinkauf oder zur Hilfe für andere. Alles andere
kann und muss warten!" Die Frage "Spritztouren allein mit einem Kfz?"
beantwortet das Bayerische Innenministerium allerdings wie folgt:
"Sport, Spazieren gehen und Bewegung an der frischen Luft sind gestattet.
Allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen
Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung. Bitte halten
Sie Abstand. Bedenken Sie auch, dass an beliebten Ausflugszielen, z. B. am
Starnberger See oder im Englischen Garten, dieser Abstand möglicherweise
nicht eingehalten werden kann. Von Ausflügen an beliebte Orte wird daher
dringend abgeraten." Damit ist es alles andere als klar, ob die reine
Spritztour nun erlaubt ist, oder auch nicht.
Die Polizei in Hamburg hingegen twittert: Ja, Sie dürfen fahren ..."
Klares Nein vom ADAC
MOTORRAD hat auch beim ADAC zum Thema nachgefragt. Der hat eine
klare Haltung zum Thema Motorrad fahren in der Corona-Krise. Derzeit
gilt für das Motorradfahren folgendes: Man darf es (das Motorrad) für
die Fahrt zu Arbeit oder zum Einkaufen nutzen, Fahrten zum reinen
Zeitvertreib sind nicht erlaubt. Analog äußert sich auch die Münchener
Polizei (@PolizeiMuenchen) auf Twitter: "Man darf mit dem Motorrad
zur Arbeit und zum Einkaufen fahren. Motorradfahrten als reiner
Zeitvertreib sind derzeit nicht erlaubt.
Auch im EU-Ausland ist Motorradfahren untersagt
Zuletzt hatte Belgien Freizeitbikern, die den Sinn dieser Anordnungen
immer noch nicht verstanden haben, einen Riegel vorgeschoben. Die
belgische Regierung verbietet mit seinem seit dem 18. März gültigen
Dekret explizit Fahrten mit dem Motorrad und anderen motorisierten
Zweirädern, die nicht absolut notwendig sind. Das Fahrverbot trifft in
gleichem Maß aber auch Autofahrer. Die Cabrio-Spritztour ist also
ebenfalls tabu. Ausgenommen sind nach wie vor Fahrten zum
Arbeitsplatz oder zum Arzt. Die Anordnung ist aktuell bis zum 5. April
befristet. Die belgische Regierung erinnert zudem an die geltenden
Strafen gegen die ausgesprochenen Auflagen. Die Geldbußen für
Zuwiderhandlungen liegen zwischen rund 200 und knapp 4.000 Euro.
Auch sind Haftstrafen zwischen acht Tagen und drei Jahren als Strafe
möglich.
Auch Frankreich, Spanien, Großbritannien und Italien hatten zuvor
chon klargestellt, dass Fahrten mit Auto und Motorrad auf das absolut
Notwendigste beschränkt bleiben sollen. Auch hier werden keine
Spritztouren toleriert.
FAZIT
Die aktuellen Maßnahmen sprechen das Motorradfahren nicht explizit
an. Aber nachdem grundsätzlich auf möglichst alle Wege und Fahrten
(auch mit Kraftfahrzeugen) verzichtet werden soll, die nicht zur Arbeit,
zum Arztbesuch, für Besorgungen und die Hilfe für Andere notwendig
sind, ist klar: Spritztouren mit dem Motorrad widersprechen dem Geist
der Regeln.
Juristisch dürfte das bei einem Verstoß Auslegungssache – im Zweifel
der Polizei vor Ort – sein. Wer offenkundig zum Spaß mit dem Motorrad
unterwegs ist und angehalten wird, kann also nicht sicher sein, keine
Verwarnung oder kein Bußgeld aufgebrummt zu bekommen. Eine
Anfechtung könnte im dümmsten Fall vor Gericht enden. Sicher nichts,
wofür man in diesen Zeiten Energie verschwenden sollte.
Wer sich von den leeren Straßen zum Rasen verleiten und erwischen
lässt, riskiert neben drohenden Strafen dafür auch Argumentationsnot
beim Zweck der Fahrt.
Quelle: Motorradonline.de
Bleibt alle gesund!